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Gridnull — Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)

Version: 1.0 · Gültig ab: Juni 2026

Hinweis: Praktische Vorlage für frühe Piloten. Lassen Sie das Dokument von qualifiziertem Rechtsbeistand für Ihre Rechtsordnung und Unternehmensstruktur prüfen, bevor Sie sich kommerziell darauf verlassen.

1. Parteien und Annahme

Diese Endnutzer-Lizenzvereinbarung („Vereinbarung“) besteht zwischen Ihnen („Lizenznehmer“, „Sie“) und dem Inhaber der Gridnull-Software, Karsten Tauchert (c/o Block Services, Stuttgarter Str. 106, 70736 Fellbach, Deutschland) („Lizenzgeber“, „wir“).

Durch Installation, Zugriff oder Nutzung von Gridnull (einschließlich initialem Setup und Anmeldung) stimmen Sie dieser Vereinbarung und der Datenschutzerklärung zu. Wenn Sie nicht zustimmen, installieren oder nutzen Sie die Software nicht.

Wenn Sie im Namen einer Organisation annehmen, versichern Sie, befugt zu sein, diese Organisation zu binden.

2. Berechtigung (KMU / Pilot)

Gridnull wird derzeit nur für Evaluation und Produktion durch kleine und mittlere Organisationen angeboten, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

„Berechtigter Lizenznehmer“ ist eine Organisation, die zum Zeitpunkt der Erstnutzung:

  • weniger als 250 Mitarbeitende hat und
  • einen Jahresumsatz unter 50 Mio. EUR (oder Gegenwert in lokaler Währung) erzielt.

Wir können den Zugang verweigern oder beenden, wenn wir vernünftigerweise feststellen, dass Sie kein Berechtigter Lizenznehmer sind. Enterprise- oder größere Deployments erfordern eine separate schriftliche Vereinbarung.

3. Lizenzgewährung

Vorbehaltlich dieser Vereinbarung gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer eine beschränkte, nicht-exklusive, nicht übertragbare, widerrufliche Lizenz,

  • die vorgefertigten Container-Images und das Install-Bundle des Lizenzgebers für interne Geschäftszwecke auf vom Lizenznehmer kontrollierter Infrastruktur zu betreiben; und
  • autorisierten Nutzern, die vom Lizenznehmer gelistet oder eingeladen wurden, den Zugriff auf diese Instanz zu ermöglichen.

4. Beschränkungen

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich erlaubt, darf der Lizenznehmer nicht:

  • die Software kopieren, modifizieren, anpassen, übersetzen oder abgeleitete Werke erstellen;
  • reverse engineering, dekompilieren oder disassemblieren (außer wo zwingendes Recht es erlaubt);
  • die Software ohne separate Vereinbarung an Dritte verteilen, unterlizenzieren, verkaufen, vermieten, verleasen oder als Multi-Tenant-SaaS hosten;
  • proprietäre Hinweise entfernen oder verändern;
  • die Software unter Verstoß gegen geltendes Recht oder Drittbedingungen (einschließlich GitHub/GitLab) nutzen.

Eigentum: Gridnull, Name, Logos und zugehöriges geistiges Eigentum verbleiben beim Lizenzgeber. Diese Vereinbarung überträgt kein Eigentum.

5. Drittanbieter-Dienste und Komponenten

Gridnull integriert GitHub, GitLab und andere von Ihnen konfigurierte Dienste. Deren Bedingungen gelten für Ihre Nutzung. Die Software enthält Open-Source-Komponenten; erforderliche Drittlizenzen werden gesondert bereitgestellt.

Der Lizenzgeber ist nicht verantwortlich für Ausfälle, API-Änderungen oder Handlungen Drittplattformen.

6. Ihre Pflichten

Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für:

  • Konfiguration — OAuth-Apps, AUTH_URL, Secrets, Allowlists, Netzwerksicherheit, Backups und Updates;
  • Credentials — in Ihrer Instanz gespeicherte PATs und OAuth-Verbindungen;
  • Nutzerverwaltung — Einladungen, Rollen und Handlungen in der Anwendung;
  • Prüfung von Vorschlägen — KI-Vorschläge sind Empfehlungen; Menschen entscheiden über Verwerfen oder Anwenden.

7. KI-Vorschläge und VCS-Write-back (wichtig)

Gridnull kann Duplikat-Schließungen, Beschreibungsupdates und ähnliche Änderungen vorschlagen. Apply (oder gleichwertige Aktionen) können Issues in verbundenen GitHub- oder GitLab-Repositories ändern, schließen oder kommentieren.

Sie erkennen an, dass:

  • Vorschläge falsch, unvollständig oder veraltet sein können;
  • Sie (nicht der Lizenzgeber) entscheiden, sie anzuwenden;
  • angewandte Änderungen mit Ihren Credentials auf Ihren Systemen ausgeführt werden;
  • der Lizenzgeber keine Garantie für Analyse- oder Apply-Ergebnisse, Issue-Status oder Datenwiederherstellung nach Apply gibt.

Sie sind allein verantwortlich für die Prüfung von Vorschlägen und alle Auswirkungen von Apply-Operationen auf Ihre VCS-Systeme.

8. Gewährleistungsausschluss

DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, NICHTVERLETZUNG, GENAUIGKEIT VON KI-AUSGABEN ODER UNUNTERBROCHENEN BETRIEB.

9. Haftungsbeschränkung

IM GRÖßTMÖGLICH GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG:

  • HAFTET DER LIZENZGEBER NICHT FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, FOLGE- ODER STRAFSCHÄDEN ODER FÜR DATENVERLUST, GEWINNVERLUST, BETRIEBSUNTERBRECHUNG ODER REPOSITORY-/ISSUE-STATUSÄNDERUNGEN (EINSCHLIESSLICH GESCHLOSSENER ISSUES ODER BEARBEITETER BESCHREIBUNGEN), AUCH BEI HINWEIS AUF DIE MÖGLICHKEIT.
  • DIE GESAMTHAFTUNG DES LIZENZGEBERS AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DER SOFTWARE ÜBERSTEIGT NICHT DEN HÖHEREN BETRAG AUS (A) VOM LIZENZNEHMER IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM ANSPRUCH GEZAHLTEN BETRÄGEN ODER (B) 100 EUR.

In einigen Rechtsordnungen sind bestimmte Beschränkungen unzulässig; dort gelten die Grenzen im maximal zulässigen Umfang.

10. Support

Sofern keine separate Support-Vereinbarung besteht, wird die Software während Pilot oder Evaluation best effort bereitgestellt. Es wird kein SLA impliziert.

11. Laufzeit und Beendigung

Die Lizenz gilt bis zur Beendigung. Der Lizenzgeber kann bei Verstoß oder fehlender Berechtigung kündigen. Sie können die Nutzung jederzeit einstellen. Bei Beendigung müssen Sie die Nutzung einstellen und Kopien des Install-Bundles vernichten (außer gesetzlich erforderliche Backups).

Bestimmungen, die ihrer Natur nach fortbestehen (Eigentum, Haftungsausschlüsse, Haftungsgrenzen, anwendbares Recht), überdauern die Beendigung.

12. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung beschrieben. On-Prem-Deployments speichern Daten typischerweise auf von Ihnen kontrollierter Infrastruktur; Rollen hängen von Deployment und Rechtsordnung ab.

13. Änderungen

Der Lizenzgeber kann diese Vereinbarung für neue Releases aktualisieren. Wesentliche Änderungen werden in der mit der Software gebündelten Version reflektiert. Fortgesetzte Nutzung nach Update gilt als Annahme.

14. Anwendbares Recht

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht Deutschlands unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Regeln, sofern zwingende lokale Verbraucherschutzvorschriften nichts anderes verlangen. Gerichte in Deutschland haben ausschließliche Zuständigkeit, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Rechte.

15. Kontakt

Für Lizenz-, Datenschutz- oder Rechtsanfragen kontaktieren Sie den Lizenzgeber:

Karsten Tauchert
c/o Block Services, Stuttgarter Str. 106, 70736 Fellbach, Deutschland
E-Mail: contact@gridnull.com · Web: https://gridnull.com


Copyright © 2026 Karsten Tauchert (Gridnull). Alle Rechte vorbehalten.

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Persönliches On-Prem-Backlog-Projekt — Metriken, lokale KI, freigegebenes Apply.

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© 2026 Karsten Tauchert. Gridnull ist proprietäre Software von Karsten Tauchert. Kein kommerzielles Produkt mit SLA. Nutzung gemäß EULA. KI-Vorschläge sind nur Empfehlungen; Sie sind für Änderungen in Ihren Repositories verantwortlich. Evaluationszugang, falls gewährt, auf eigenes Risiko.

Gridnull ist nicht mit GitHub oder GitLab verbunden und wird von diesen nicht empfohlen; die Namen sind Marken der jeweiligen Inhaber.